Der Rechtsanwalt des mutmaßlichen KZ-Wächters John Demjanjuk hat einem Bericht zufolge beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesregierung erhoben. Deutschland soll im Tauziehen um eine Auslieferung das Gesetz gebrochen haben.
Sie solle ihre Aufnahmeerklärung für den 89-jährigen Demjanjuk zurücknehmen, die sie gegenüber den USA abgegeben habe. Laut dem “Spiegel Online” wirft Verteidiger Ulrich Busch den deutschen Behörden vor allem vor, mit ihrer Zustimmung zu einer Abschiebung Demjanjuks nach Deutschland das Gesetz umgangen zu haben.
Die Bundesregierung hätte stattdessen einen Antrag auf Auslieferung stellen müssen. Dabei hätte allerdings auch von deutscher Seite geprüft werden müssen, ob Demjanjuk transport- und haftfähig sei, argumentiert Busch weiter.
Dem gebürtigen Ukrainer wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen zur Last gelegt. Er soll 1943 für ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gehört haben. (…)
Quelle: rp-online vom 01.05.2009

Comments on this entry are closed.