Keine deutsche Hilfe für Somalier im kenianischen Piratenprozess

27.04.2009

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Ein somalischer Staatsangehöriger, der in Kenia im sogenannten Piratenprozess vor Gericht steht, hat nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts keinen Anspruch auf deutsche Hilfe. Der Mann habe gegenüber der Bundesrepublik weder Anspruch auf Übernahme der Kosten eines deutschen Verteidigers noch auf sonstigen konsularischen oder diplomatischen Beistand, teilte das Gericht am Montag mit.

Damit wurde ein entsprechender Eilantrag des Mannes zurückgewiesen. Er war im März als mutmaßlicher Seeräuber von der Besatzung der deutschen Fregatte Rheinland-Pfalz aufgegriffen und nach Kenia überstellt worden. Konsularischer Schutz könnten nur deutschen Staatsangehörige bekommen, hieß es.

Der Eilantrag wurde bei dem Gericht in der Hauptstadt gestellt, weil er sich gegen das Auswärtige Amt mit Sitz in Berlin richtete. Die Europäische Union (EU) hatte mit Kenia vereinbart, dass somalische Piraten, die innerhalb der EU-Mission “Atalanta” gefasst werden, dort vor Gericht gestellt werden können.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 34. Kammer vom 24. April 2009 – VG 34 L 130.09 (…)

Quelle: Berlin vom 24.04.2009 (VOLLEXT)


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