Nun weiß es auch der Letzte: Da gibt es eine Sängerin, die über eine Casting-Show ihren Weg auf die Bühne der Teenager-Öffentlichkeit fand, inzwischen allerdings stark an Ansehen verlor, weil sie angeblich einen Mann durch ungeschützten Verkehr mit HIV angesteckt hat. Die Dame sitzt nun auf Geheiß der Staatsanwaltschaft Darmstadt in Untersuchungshaft. Obwohl die Justiz also offenbar der Meinung ist, vor der vermeintlichen Täterin müsse man die Allgemeinheit schützen, darf diese es nicht erfahren – so urteilte nun die Pressekammer am Landgericht Berlin.
Per einstweilige Verfügung untersagte das für eher promifreundliche Urteile bekannte Gericht dem Axel Springer Verlag, weiterhin „über das Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten“. Anwalt Christian Schertz ließ es sich nicht nehmen, neben dem obligatorischen „Brandbrief“ an diverse Redaktionen – eine Mitteilung, man möge sich die künftige Berichterstattung in der Sache gut überlegen – auch gleich eine offizielle Pressemitteilung auszugeben.
Viel Aufmerksamkeit für die Frau, über die eigentlich nicht mehr gesprochen werden soll. (…)
Quelle: FAZ vom 17.04.2009

Comments on this entry are closed.