Ehe – Kinder – Scheidung – Hartz IV?

16.04.2009

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Kurz vor Ostern wurde der Schauspieler Claude-Oliver Rudolph verurteilt: Er hatte sich geweigert, Unterhalt für einen seiner Söhne zu zahlen. Seit sieben Jahren versucht Rebecka Klingler, ihren Mann aufzuspüren – er hat sie mit ihren Zwillingen sitzen lassen und ist angeblich unauffindbar. Rebecka Klingler lebt seitdem von Hartz IV, macht nun eine Schreinerlehre und versucht, sich ein neues Leben aufzubauen. Einzelfälle, na klar. Aber immer öfter führt der Weg junger Frauen, deren Männer sich vor ihrer Vater.

Und die Rechtsprechung trägt ihren Teil dazu bei. Zwar nicht beim Kindesunterhalt – der bleibt, wie er war. Doch beim Unterhalt für Partner, die Kinder betreuen. Ihnen wird abverlangt, schneller als bisher wieder arbeiten zu gehen. Im Sinne der Gleichberechtigung ist das ein nachvollziehbarer Standpunkt. Aber ist er auch realistisch?

Ab sofort ist jeder Vollzeitjob zumutbar, der der eigenen Ausbildung entspricht – nicht dem ehemals gelebten Standard. Doch welche Frau findet in der jetzigen Situation schon einen Vollzeit-Kitaplatz für ihre Kinder und eine Arbeit, mit der sich ein vernünftiger Lebensalltag finanzieren lässt? Vor allem, wenn die Frau jahrelang nicht gearbeitet hat. (…)

Die Gäste u.a.:

Armin Laschet (CDU), Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Vater von drei Kindern

Christa Müller (Die Linke), familienpolitische Sprecherin ihrer Partei im Saarland, Ehefrau von Oskar Lafontaine und Mutter eines Sohnes

Claude Oliver Rudolph, Schauspieler, bekennender Macho und Vater der zur Unterhaltszahlung verurteilt wurde

Silvana Koch-Mehrin (FDP), Spitzenkandidatin bei der Europawahl, Mutter von drei Töchtern

Im Publikum: Rebecka Klingler, alleinerziehende Mutter

Am Pult: Dr. Isabell Götz, Richterin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages.

Quelle: TV: Maybrit Illner am 16.04.2009, 22.15 Uhr, ZDF


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  • Michael Baleanu
    Da kommen ja einem die Tränen! Wenn uns nicht alles täuscht, so hat sich die Mutter des Kindes (sie hatte nur eines, keine Zwillinge) an Rudolph erst Jahre danach gewendet. Zur Familie und daraus folgende Verpflichtungen gehören familiäre Beziehungen, siehe Fall Nyman gegen Finnland beim EGMR. Wenn Frauen für ihr Recht auf "Mein Bauch gehört mir" gekämpft haben, dann sollen sie doch bitte auch die Konsequenzen dafür tragen. Es kann doch nicht sein, dass der Mann, der den biologischen Vater abgibt, zu endlosen Unterhaltszahlungen gezwungen wird, obwohl er
    a) niemals Vater werden wollte,
    b) nur die Frau Mutter werden wollte und
    c) weil die Frau diese Entscheidung nur für sich selbst getroffen hatte, ohne ihn einzubeziehen.

    Unter Familie und Verpflichtungen daraus versteht die Mehrheit der Bevölkerung vollkommen was anderes. Wo bleibt der verantwortliche Umgang der Frau Rebecka Klingler damit? Das EGMR hat eindeutig das Vorhandensein von familiären Beziehungen als Voraussetzung für die Eigenschaft als Vater vorausgesetzt. Wenn eine Frau erst einige Jahre später sich daran erinnert, dass es da ein Mann geben könnte, der für ihren Unterhalt herhalten könnte, ... Das hat mit Familie gar nichts mehr zu tun. Wenn die Gesellschaft so etwas zulässt, dann soll es bitteschön dafür gerade stehen.

    Wenn der Gesellschaft so etwas nicht passt und der Mann als grundsätzlich Schuldiger hingestellt werden soll, dann soll es bitteschön dem Vater mit der Unterhaltsverpflichtung automatisch das Sorgerecht und 50% des Umgangsrechts zugestehen: Dann wäre die KiTa-Problematik außen vor! Darauf wird sich aber keine Frau einlassen wollen, denn solche Frauen wollen allein Macht über ihre Kinder ausüben können. Das ist leider die traurige Wahrheit!
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