Das juristische Tauziehen um den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk geht weiter: Ein Berufungsgericht in den USA stoppte die Auslieferung nach Deutschland vorerst. Das Motiv der Richter ist allerdings nicht der Schutz eines vermutlichen Massenmöders, sondern bloßes Kompetenzgerangel.
Der mutmaßliche ukrainische Massenmörder aus Treblinka, John Iwan Demjanjuk sollte von den USA nach Deutschland ausgewiesen werden. In letzter Minute verhinderte ein amerikanisches Gericht die Auslieferung. Vor 23 Jahren wurde Demjanjuk schon einmal ausgeliefert. Ein israelisches Gericht verurteilte ihn zum Tode. Bei der Revision 1993 befanden die Richter, dass nicht einwandfrei die Identität des Angeklagten mit “Iwan dem Schrecklichen” aus dem Vernichtungslager Treblinka erwiesen sei. Demjanjuk wurde freigelassen.
Das israelische Presseamt hatte 1986 zum Empfang Demjanjuks auf dem Flughafen jedem Journalisten eine gelbe Ausweiskarte an die Brust geheftet. “Die sieht aus wie der gelbe Fleck, den Juden tragen mussten”, ulkte eine Fotografin. Begleitet von Polizeibeamten verließ Demjanjuk in Handschellen die El Al Boeing.
Elijahu Rosenberg überlebte Treblinka: ”Dieser Ukrainer vergnügte sich damit, Menschen zu quälen, vor allem Frauen. Mit einem Dolch stach er den Frauen in die Schenkel und Geschlechtsteile, als sie nackt in die Gaskammern geführt wurden. Ältere Juden, die ihm besonders unsympathisch waren, schnitt er die Nasen oder Ohren ab.” (…)
Quelle: WELT vom 15.04.2009
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