Gastschüler müssen Mängel melden

8.04.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Ein kleines Zimmer oder mieses Essen: Beschwerden müssen Sprachschüler sofort der Gastfamilie und dem Veranstalter melden. Sonst gibt es keinen Schadenersatz.

Das entschied das Landgericht Frankenthal in einem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Mängel dem Veranstalter nicht entweder von den Jugendlichen oder den Eltern schon direkt mitgeteilt werden (Urteil vom 11.2.2009, 2 S 295/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage mehrerer Eltern ab. Ein 16-jähriger Junge und ein 14-jähriges Mädchen hatten sich darüber beklagt, dass sie während ihres zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in einem zu kleinen Zimmer untergebracht waren, keinen Kontakt zu der Gastfamilie bekommen hätten und der Fußweg zur Schule zu lang gewesen sei. Allerdings hatten sie diese Mängel nicht umgehend den Gasteltern mitgeteilt.

Quelle: FOCUS vom 08.04.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.