Der Antragsteller, ein Fotojournalist, beabsichtigt vom Nato-Gipfel Straßburg/Kehl vom 03. bis 04. April 2009 zu berichten und beantragte – wie es die Bundesregierung durch das Bundespresseamt im Internet mitteilt – bei der Nato die hierfür erforderliche Medienakkreditierung. Nachdem dieser Antrag am 25.03.2009 durch das Nato-Hauptquartier zunächst ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden war, teilte ihm das Nato-Hauptquartier auf weitere Anfrage mit, dass die Entscheidung auf einem Negativvotum des Bundeskriminalamtes beruhe.
Beim Bundeskriminalamt wurde dem Antragsteller sodann mit Bescheid vom 31.03.2009 mitgeteilt, dass im Rahmen des mit der Nato vereinbarten standartisierten Akkreditierungsüberprüfungsverfahrens für den Nato-Gipfel 2009 die persönlichen Daten eines Bewerbers um eine Akkreditierung an das Bundeskriminalamt übermittelt würden. Sodann erfolge eine Überprüfung dieser Person mittels eines automatischen Datenabgleichs im polizeilichen Informationssystem INPOL. Bei dieser Prüfung habe sich ergeben, dass der Antragsteller in INPOL mit dem Hinweis “Straftäter linksorientiert” zugeordnet werde. Anhaltspunkte für rechtskräftige Verurteilungen lägen nicht vor. Bekannt seien nur Verfahrensausgänge, in denen das Strafverfahren nach § 154 StPO oder § 170 Abs. StPO eingestellt oder der Antragsteller freigesprochen worden sei. Ein aktuelles Strafverfahren sei noch anhängig. Dies habe zu dem Negativvotum geführt, das dem Nato-Hauptquartier übermittelt worden sei und dem die abschließende rechtliche Bewertung zukomme. (…)
Gegen den Beschluss (Az.: 6 L 353/09.WI) kann Beschwerde bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Quelle: VG Wiesbaden vom 01.04.2009



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