Lange Leitung – kurzer Prozess?

6.04.2009

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Soll man kündigen, wenn man mit dem Anbieter unzufrieden ist, wann kann man Schadenersatz verlangen?

Die Antwort der Juristen: Das kommt darauf an.

“Oft enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezielle Regelungen”, sagt der Berliner Rechtsanwalt Oliver Brexl. Daher sollten Verbraucher zunächst ins Kleingedruckte schauen. Steht dort nichts, gilt Folgendes. (…)

UMZUG (…)
KÜNDIGUNG (…)
SCHADENERSATZ (…)
DSL (…)

Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2009


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