Antisemitismusvorwurf: TU Berlin muss Schmerzensgeld an Gerhard Wisnewski zahlen

6.04.2009

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Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin muss die Technische Universität Berlin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro an den Autor Gerhard Wisnewski (»Operation 9/11«, »Mythos 9/11«) zahlen. Das »Zentrum für Antisemitismusforschung« der TU hatte Wisnewski in einer Wanderausstellung antisemitische Thesen zu den Attentaten des 11.9.2001 unterstellt.

Nachdem das ZfA 2007 bereits eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste, stellte das Kammergericht Berlin nun fest, dass für diese schwerwiegende Ehrverletzung auch eine Geldentschädigung zu zahlen ist. Das Gericht zog auch eine klare Trennlinie zwischen Israel-Kritik und Antisemitismus.

Und im grundsätzlichen Vertrauen auf die Professionalität der Berliner Justiz tat Wisnewski das denn auch. Mit Erfolg: Das Urteil vom 27. Februar 2009(Geschäftsnummer 9 U 142/08) war eine schallende Ohrfeige für das Landgericht und natürlich für die Beklagten. Der Kläger habe einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung, »weil die Beklagten mit dem beanstandeten Ausstellungsbeitrag in einer Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen haben, die eine Geldentschädigung unabweisbar macht«, so das Kammergericht unter dem Vorsitzenden Dr. Vossler.

Die Revision wurde nicht zugelassen; die Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde läuft in Kürze ab. (…)

Quelle: Antisemitismusvorwurf vom 03.04.2009


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