Pleite für die Hartplatzhelden

20.03.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Amateurfußball-Spiele dürfen nicht gegen den Willen des zuständigen Verbandes im Internet übertragen werden. Das OLG Stuttgart wies am Donnerstag eine Berufung der Gießener Hartplatzhelden GmbH gegen ein entsprechendes Verbot zurück.

Der Württembergische Fußballverband (WFV) dürfe von dem hessischen Betreiber einer Online-Plattform verlangen, Aufzeichnungen von Spielen im Verbandsgebiet zu unterlassen, teilte das Gericht mit. Die Stuttgarter Richter gaben damit dem WFV recht, dem nach eigener Auffassung das Verwertungsrecht seiner Fußballspiele allein zusteht.

Die Ausstrahlung von Bildern im Internet durch das Unternehmen stelle „eine unlautere Nachahmung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ dar, urteilte das Gericht. Der WFV habe ein eigenes Interesse an der Vermarktung der Spielszenen, wenn auch nur zur Deckung seiner laufenden Kosten. Der Verband habe daher zurecht geltend gemacht, dass durch den Online-Anbieter “Leistungen nachgeahmt würden, die nur er verwerten dürfe“, sagten die Richter.

Quelle: Süddeutsche vom 20.03.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.