Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Berufung der TIWAG gegen ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck abgewiesen.
Wilhelm, Betreiber der Website dietiwag.at beziehungsweise dietiwag.org, war mit seiner Berufung hingegen erfolgreich: Er darf damit nicht nur die umstrittenen (eigentlich vertraulichen) Cross-Border-Leasing-Verträge der TIWAG sowie Angaben über die TIWAG-Berater und deren Honorare veröffentlichen, sondern auch das Protokoll einer nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Gegen das Urteil (2 R 257/08y) steht kein ordentliches Rechtsmittel mehr zur Verfügung.
Quelle: Heise vom 14.03.2009
Dazu auch: CROSS-BORDER-LEASING-Prozess: Sieg für Kritiker

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