Notare beraten als neutrale Rechtsexperten

13.03.2009

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Der Richter spricht Recht, der Staatsanwalt klagt an, der Rechtsanwalt setzt die Interessen seines Mandanten durch. Aber was macht eigentlich ein Notar?

Anders als der Richter entscheidet der Notar nicht über einen Streitfall. Anders als der Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht einseitig die Interessen nur einer Partei. Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes vielmehr zur Neutralität verpflichtet und muss alle Vertragsparteien unparteiisch beraten. Streitigkeiten sollen durch Notarurkunden möglichst im Vorfeld verhindert werden und gelangen so gar nicht erst vor Gericht.

Dabei sind die Tätigkeitsfelder des Notars vielfältiger, als dies landläufig angenommen wird. Die Arbeit beschränkt sich nicht auf das Vorlesen von Verträgen. Der Notar entwirft Urkunden aller Art nach den individuellen Vorstellungen der Beteiligten. Er klärt über den Inhalt auf und gibt Gelegenheit, offene Fragen zu erörtern und Änderungen vorzunehmen. Und wenn die Urkunde unterschrieben ist, beginnt für den Notar oft erst ein wesentlicher Teil seiner Arbeit.

Zum Beispiel beim Immobilienkaufvertrag: Der Notar holt Genehmigungen und andere zum Vollzug notwendige Erklärungen z.B. von Ämtern und Behörden ein. Er sichert den Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gegen den Verlust seiner Rechte aus dem Kaufvertrag ab und sorgt für die Eintragung seiner Finanzierungsgrundschuld. Und schlussendlich überwacht der Notar Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.

Quelle: Presseportal vom 13.03.2009


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