Die beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz tagten am 3., 4. und 5. März 2009 in Bonn.
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Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 97 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den Rügen 16 Missbilligungen und 21 Hinweise ausgesprochen. In 32 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In vier Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. Drei Beschwerden waren nicht aufklärbar.
In fünf Fällen hatten sich mehrere Beschwerdeführer gegen dieselbe Veröffentlichung beschwert, hier wird das Ergebnis nur einmal gezählt.
Quelle: Presserat vom 06.03.2009

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