Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten

4.03.2009

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Brisantes Urteil: Betrügt sie ihn während der Ehe mit einem anderen, könnte die Frau das bei einer Scheidung den Unterhalt kosten. Da die Ehefrau die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie Unterhaltszahlungen einfordere, so die Richter.

Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des OLG Zweibrücken hervor. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrenntlebenden Ehefrau in vollem Umfang ab.

Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.

Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine intakte Ehe vorgelegen habe.

Quelle: ZDF vom 04.03.2009


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