Einen Tag nach Aschermittwoch beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen einen derzeit vom Dienst suspendierten Richter. Da er selbst Jahrzehnte am Landgericht amtierte, erklärten sich die Kollegen reihenweise für befangen.
Dem 57-jährigen Mann wird vorgeworfen, sich Anfang 2008 einer Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. 2007 soll der Richter als Privatperson einen Bekannten rechtlich beraten haben. Diese hatte vor dem Amtsgericht Klage gegen einen mutmaßlichen Schuldner eingereicht. Der 57-Jährige soll einige Schriftsätze an den Amtsrichter entworfen haben. Nachdem der Amtsrichter in der Verhandlung zu erkennen gegeben hatte, dass er Zweifel an der Berechtigung des Anspruchs habe, soll der im Hintergrund agierende Richter einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter entworfen haben und vorlegen lassen. Der Antrag wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Dagegen ließ der 57-jährige Richter seinen Bekannten sofortige Beschwerde zum Landgericht einlegen.
Quelle: Badische-Zeitung vom 18.02.2009

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