Wie wichtig es manchmal sein kann, auf die Kleiderordnung zu achten, hat nicht zuletzt der berüchtigte Mannheimer Krawattenstreit gezeigt. Am dortigen Amtsgericht hatte ein Richter zwei Rechtsanwälte des Saales verwiesen, weil sie keine Krawatte trugen. Er fühlte sich sozusagen auf den Schlips getreten.
Die beiden Anwälte taten das, was Juristen am besten können, sie klagten. Von einer Krawattenpflicht ist jedoch nicht die Rede.
Quelle: Handelsblatt vom 09.02.2009
