Die deutsche Justiz steckt mal wieder in der Klemme. Im Fall Zumwinkel wegen jahrzehntelanger Steuerhinterziehung über eine Stiftung in Liechtenstein wird es zu einem Deal kommen, die den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG vor einer Gefängnisstrafe bewahrt.
Wegen der allgemein bereits recht üblichen Praxis bei schwierigen Wirtschaftsstraftaten einen gerichtsfesten schlüssigen Beweis der Straftat in vertretbaren Zeiträumen zu erreichen, wird aus Sicht der Gerichte mittels einem Deal das Strafverfahren justizschonend abgekürzt. Der beschuldigte Straftäter kann sich durch ein Schuldeingeständnis einen erheblichen Nachlass bei der Höhe der Festsetzung der Strafmaßes mittels eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Strafverteidigung erhandeln.
Quelle: Readers-Edition vom 27.01.2009

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