Die 11. Kammer hat am 14.01.2009 den Klagen mehrerer Träger von Schwangerenberatungsstellen (Caritas, Pro Familia, Lebensberatungsstelle e.V. und Gesellschaft für pädagogisch-psychologische Beratung e.V.) auf eine höhere finanzielle Förderung durch das Land im Wesentlichen stattgegeben.
Das beklagte Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hatte den Beratungsstellen für das Jahr 2008 eine geringere Förderung als in den Vorjahren gewährt. Es berief sich dabei auf einen Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums, nach dem der Übergang vom Bundesangestelltentarif (BAT) auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) auch in der Förderung der Schwangerenberatung nachvollzogen wird.
Die Kammer hat die Berufung zugelassen.
Quelle: VG Hannover vom 14.01.2009

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