Werbung mit fremden Federn erlaubt

22.01.2009

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Um Suchmaschinen-Nutzer auf ihre Webseite zu locken, verknüpfen Unternehmen eigene Anzeigen mit den Namen ihrer Wettbewerber. Einem Gerichtsurteil zufolge ist dieser Trick zulässig – doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Wenn ein Unternehmen bei einer Internet-Suchmaschine Werbung schaltet, darf es Nutzer auch mit dem Namen eines Konkurrenten auf seine Webseite locken. Mit diesem Urteil wies der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag zwei Firmenklagen ab. (I ZR 30/07)

Da die Bestimmungen des deutschen Rechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen (I ZR 125/07, “bananabay”).

Quelle: FTD vom 22.01.2009


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