Das BVerfG hat in einer Pressemitteilung (Nr. 1/2009 vom 8. Januar 2009; Beschluss 2 BvR 717/08 vom 5. Dezember 2008) erklärt:
“Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen. [...] Die von der Verfassung anerkannte Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt würde geschmälert werden, wenn der Staat seinen Gerichten das Recht einräumen würde, innerkirchliche Maßnahmen, die im staatlichen Zuständigkeitsbereich keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfalten, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen.”
Quelle: OpenPR vom 19.01.2009
