Gerichtsurteil: “Hooligan-Datei” droht Löschung

9.01.2009

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Seit sechs Jahren hat Rolf Gössner die Laudatio gespeichert, mit der der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte das Bundeskriminalamt einst bei der Verleihung des Big Brother Award tadelte. Der Preis, den keiner haben will, geht an Organisationen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen.

Gössner warf dem BKA vor, mit seiner Datensammelei die Grundrechte zu verletzen. Dass seine Rede noch auf Interesse stößt, hätte der Jurist kaum für möglich gehalten. Nun liefert ihm ein Fußballfan aus Hannover neue Argumente gegen das, was Gössner “präventive Intoleranz” nennt.

Der niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt. Die seit 1994 geführte BKA-Datensammlung umfasst neben Personen, die im Sportumfeld straffällig wurden, auch Fans, die auf bloßen Verdacht registriert werden. Das VG Hannover gab dem Kläger im Mai Recht, das OVG Lüneburg bestätigte die Entscheidung vor Weihnachten. Begründung: Für die Verbunddatei, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei eine Rechtsverordnung nötig. Für eine solche bedarf es der Zustimmung des Bundesrats.

Quelle: fr-online vom 09.01.2009


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