Ein katholisches Krankenhaus darf einer muslimischen Krankenschwester kündigen, wenn sie im Dienst ein Kopftuch tragen will. Das hat das LAG Köln nach Angaben des an dem Rechtsstreit beteiligten Kölner Heilig-Geist-Krankenhauses entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat jetzt nach Angaben des Krankenhauses im Rahmen des Vergleichs in einem Protokoll festgestellt, dass das Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Einrichtungen durch die erste Instanz nicht hinreichend anerkannt worden sei. Ein konfessionelles Haus dürfe das Tragen des Kopftuchs während der Dienstzeit ablehnen.
Quelle: rp-online vom 06.01.2009
Dazu auch: rp-online vom 16.10.2008
