Nach der Vorstellung der “Abtretung an Erfüllungs Statt” haben viele Sachverständige die Initiative ergriffen und sich mutig des vorgestellten Instrumentes bedient.
Mutig deshalb, weil im Oktober 2006 der Forderungskauf noch nie zuvor praktiziert wurde und das Rechtsberatungsgesetz teilweise noch extrem restriktiv ausgelegt wurde.
Es ist den Mutigen zu verdanken, daß wir mittlerweile auf eine Fülle an Judikaten zum Forderungskauf verweisen können.
Der Aufsatz in der Autorenfassung kann hier bezogen werden. Diverse Urteile zum Forderungskauf gibt es (als Faksimile/PDF) hier.
Quelle: Captain HUK vom 02.01.2009

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