Gegen so genannten Führerschein-Tourismus haben deutsche Behörden einem Urteil zufolge kaum noch eine Handhabe. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des OVG Koblenz muss eine deutsche Straßenverkehrsbehörde eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis grundsätzlich anerkennen.
Dies gelte auch, wenn der Inhaber im Ausland nur einen Scheinwohnsitz hatte. Der Kläger hatte seinen alten Führerschein nach Trunkenheitsfahrten eingebüßt und später eine polnische Fahrerlaubnis erworben. (…)
Quelle: Urteil vom 31.10.2008, AZ: 10 A 10851/08.OVG

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