Urteil: Mieterhöhung nicht rechtens

9.07.2008

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Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der BGH am Mittwoch entschieden. Das Risiko unwirksamer Bestimmungen seines Mietvertrags trage der Vermieter, befand das Karlsruher Gericht. Das Grundsatzurteil stärkt die Position hunderttausender Mieter: Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes enthalten bis zu drei Viertel aller Mietverträge unwirksame Renovierungsbestimmungen.

Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovierungsklauseln in Mietverträgen unwirksam sind – etwa wegen “starrer”, vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen (BGH; VIII ZR 181/07 vom 09.07.2008).

Quelle: Juris BGH vom 09.07.2008

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